Der Klimawandel entscheidet darüber,
wie wir in Zukunft leben.
Die Biodiversitätskrise entscheidet darüber,
ob wir überleben.

 

 

Energiewende reformieren statt retten!
22.859 Mitzeichnungen sind bis zum 3. April 2014 im Deutschen Bundestag eingegangen (amtliches Ergebnis).

Wir sagen DANKE!

Bündnis unterstützt bundesweit bedeutsame Petition 49690: § 35 BauGB – Änderung der Ausnahmeregelung des Privilegierten Bauverfahrens von Windkraftanlagen im Außenbereich

Online unterzeichnen unter: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_02/_12/Petition_49690.nc.html

Das länderübergreifende Bündnis „Energiewende für Mensch und Natur e. V.“, dem mittlerweile 35 Bürgerinitiativen aus Rheinland-Pfalz und Saarland mit über 7.000 Mitglieder angehören, unterstützt die beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereichte Petition 49690 „Alternative Energiequellen - Änderung der Ausnahmeregelung des Privilegierten Bauverfahren gemäß § 35 BauGB vom 12.02.2014, Zeichnungsende 3.4.2014“und fordert aktiv seine Mitglieder und Unterstützer auf, diese äußerst wichtige Petition möglichst zeitnah zu zeichnen. Auch die Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT, die von mittlerweile 342 Bürgerinitiativen aus dem gesamten Bundesgebiet getragen wird und die enger Kooperationspartner des Bündnisses ist, unterstützt aktiv diese Petition.

Die Petition nimmt zwei kritische und bedeutsame Themen in den Fokus: Erstens die Gefährdung der Demokratie und zweitens eine sozial und volkswirtschaftlich fragwürdige sowie menschen- und naturmissachtende Energiewende.  
In einer Demokratie sollte die Einbindung der Kommunen und Bürger in die Gestaltung des öffentlichen Lebens größten Stellenwert haben. Ihren Wünschen und ihrem Wohlergehen müsste höhere Priorität zukommen als den Profiten einzelner Unternehmer. Dafür bürgt unsere freiheitlich- demokratische Grundordnung.  
Als der Gesetzgeber mit den Ausnahmeregelungen des §35 BauGB versuchte, den Technologien der „erneuerbaren Energie“ Starthilfe zu geben, kann er folgendes Szenario wohl kaum beabsichtigt haben: In den letzten Jahren haben sich Windkraftanlagen mit über 200 m Höhe zu großtechnischen Industrieanlagen entwickelt. Sie stehen mittlerweile je nach Einzelfall in 400-800 m Entfernung von Wohnbebauungen. Zuvor prägende Orts- und Landschaftsbilder sind nachhaltig und unwiederbringlich zerstört. Wasserquellen mit vorher bestem Trinkwasser werden unbrauchbar. Gefährdete Tierarten wie Rotmilan und Fledermaus werden entweder getötet oder aus ihren Lebensräumen vertrieben. Naturnahe Erholungsgebiete in  ländlichen Regionen werden zu vorgelagerten Energie- Industriestandorten für die Städte und die Industrie. 
Zu den ökologischen Schäden gesellt sich ökonomische Sinnlosigkeit, denn selbst die leistungsfähigsten Windindustrieanlagen arbeiten nur dann wirtschaftlich, wenn sie hochgradig über die EEG- Umlage der Stromkunden subventioniert werden. Die Auswirkungen für Betroffene sind erheblich und führen teilweise zu rücksichtslosen Nachteilen für die Bevölkerung.  
Insbesondere einkommensschwache Bevölkerungsgruppen sind durch den immens gestiegenen Strompreis belastet. Zusätzlich droht ihnen Arbeitslosigkeit, wenn Industrieunternehmen gleichfalls wegen überteuerter Energiekosten ihre Standorte ins Ausland verlagern. 
Maßgeblich mitverantwortlich für diese „Zweiklassengesellschaft“ ist die „Privilegierung“ des Baus von Windkraftanlagen im Außenbereich.
Die Grundrechte der Bürger und vor allem auch die Grundrechte von kommunalen Gemeinschaften werden wegen dieser Privilegierung ausgehebelt. Die Privilegierung von Einzelinteressen ist seit Inkrafttreten des aktuellen §35 BauGB im Jahr 1997 zum Massenphänomen geworden und führt zu einer zunehmenden Umverteilung von Geld und Macht, die eigentlich in Händen der Allgemeinheit sein sollten, hin zu einzelnen Akteuren. 
Diese zunehmende Einschränkung demokratischer Bürgerrechte kann sich zu einer massiven Gefahr für die Demokratie entwickeln und muss deshalb mit allen legalen Mitteln verhindert werden.
Will jemand im Außenbereich bauen, so werden gemäß §35 BauGB sehr strenge Bedingungen gestellt, unter denen dem Bauantrag stattgegeben wird. Vor allem dürfen „öffentliche Belange“ nicht durch den geplanten Bau beeinträchtigt werden. Dazu gehören negative Wirkungen auf die Umwelt, den Naturschutz, die Landschaftspflege, die natürliche Eigenart einer Landschaft, aber auch der Erholungswert sowie Orts- und Landschaftsbilder überhaupt.
Beispielsweise darf man keinen Unterstellplatz für sein Pferd in den Wald bauen, wenn sich dort eine Wasserschutzzone II (großräumiger Wasserschutz um eine Quelle) befindet. Jedoch darf an derselben Stelle „im Einzelfall“ durchaus eine Windindustrieanlage mit einem Flächenbedarf von mehr als 5000 m² errichtet werden. Bei Gefährdung des Wasserschutzes am geplanten Windradstandort können Quellen auch geschlossen werden. Wasserschutz als öffentlicher Belang wird also der privilegierten Nutzung von Windkraft untergeordnet.
Lehnt eine Genehmigungsbehörde aus Gründen des Wasserschutzes  oder anderen öffentlichen Belangen den Bauantrag für Windindustrieanlagen ab, so können sich die Antragsteller darauf berufen, dass ihr Bauvorhaben „privilegiert“ ist, und dass laut Bundesverwaltungsgericht  „der Nutzung der Windkraft substanzieller Raum“ gegeben werden muss. 
Die Chance einzelner Bürger und Kommunen mit geringem finanziellem Spielraum gegen diese „Privilegierung“ gerichtlich oder auch nur durch zusätzliche Gutachten vorzugehen, um Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen nachzuweisen und den Bau von Windindustrieanlagen überall dort zu verhindern, wo sie nicht sinnvoll sind, wird im Wortsinn „ein Kampf gegen Windmühlen“. 
Die Kommunen und Bürger fordern damit eine längst überfällige Korrektur ein:  Wir wollen wieder das basisdemokratische Recht zurück haben – wir wollen mitentscheiden! 

Gestartet wurde diese Petition von einzelnen mutigen Bürgern im Hunsrück. Nun sind wir ALLE aufgefordert mitzumachen.
Umfängliche Hintergrundinformationen und Unterschriftenlisten für Sammlungen vor Ort finden Sie unter: www.ber.de

Dr. Heiner Geißler unterzeichnet die Petition spontan.15.3.2014 - Bündnisveranstaltung in Carslberg/Pfalz 

 

Die Rhein-Zeitung berichtet am 17.3.2014 über diese Petition mit dem Titel "Petition gestartet: Hunsrücker Bürger wollen Privileg für Windkraft kippen"

Chefreporter Volker Boch schreibt:

Seit Jahren privilegiert Paragraf 35 des Baugesetzbuches Bauprojekte der Energiewende - und polarisiert damit zunehmend die Gesellschaft. Es ist ein umstrittener Abschnitt im Gesetzbuch, der einzelne Vorhaben besonders begünstigt: Im Außenbereich wird zwischen privilegierten Vorhaben und sonstigen Vorhaben unterschieden, die privilegierten Projekte wiederum sind "grundsätzlich zulässig", sofern ihnen nicht öffentliche Belange entgegenstehen. Dazu zählen privilegierte Bauten, die landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen oder beispielsweise der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas und Telekommunikation.

 

"Für uns lautet die Frage, ob die Privilegierung der Windkraft höher zu stellen ist als das Grundrecht der Bürger", sagen Karl-Heinz Krummeck und Peter Joerg aus Schöneberg. Deshalb haben sie beim Landtag und auch beim Deutschen Bundestag eine Petition eingebracht, die zu einer Änderung der Ausnahmegenehmigung führen soll.

 

"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 35 BauGB entsprechend zu ändern, dass die Privilegierten Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich, die heute ohne Einbeziehung der durch die Baumaßnahmen betroffenen Bürger möglich sind, abgeschafft werden", lautet der Kernsatz der Petition, die am Wochenende unter anderem der frühere Bundesminister Heiner Geißler und Christian Baldauf als stellvertretender CDU-Landeschef unterschrieben haben.

 

Die beiden Schöneberger Bürger Joerg und Krummeck haben mit ihrer Petition ganz offensichtlich in ein Wespennest gestochen. Seit ihre Petition beim Bundestag angenommen worden ist, nehmen aus allen Teilen Deutschlands die Fürsprecher der Initiative zu, immer mehr unterzeichnen die Petition, die mit der Petitionsziffer 49690 versehen wurde.

 

Hinter dieser unscheinbaren Zahl verbirgt sich eine der spannendsten Fragen für die gesellschaftliche Entwicklung nicht nur in Rheinland-Pfalz: Welche Rechte haben Bürger, wenn ihnen privilegierte Bauvorhaben vor die Nase gestellt werden? Krummeck und Joerg haben ebenso wie eine engagierte Bürgerinitiative in Schöneberg in den vergangenen Monaten erlebt, wie sie gegen einen (weiteren) geplanten Windpark im Soonwald ankämpfen: wie Don Quichote.

 

Paragraf 35 ist in allen Bauverfahren anlässlich der Energiewende präsent und stellt eine Art Totschlagargument dar, ob es Biogasanlagen, Windräder oder Umspannungswerke betrifft. Selbst der Einsatz von Juristen hilft Bürgern und Gemeinden meist nicht weiter, wenn dieser Paragraf zum Einsatz kommt. Verweigert beispielsweise eine Gemeinde ihr Einvernehmen zu einem privilegierten Bauvorhaben, wird es in aller Regel von der Genehmigungsbehörde "ersetzt". Dann bleibt nur noch der schwierige und teure Gang vors Gericht.

 

Krummeck hat in vielen Schreiben und Auseinandersetzungen mit der Verwaltung sowie einer Normenkontrollklage bezüglich des Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe gegen die gefühlte Willkür im Windkraftland Rheinland-Pfalz angekämpft. "Auf jeder politischen Ebene haben wir eine Verhinderungsbearbeitung unserer Eingaben erlebt", sagt er. Seine Schriftwechsel hat er immer auch dem Bürgerbeauftragten des Landes zukommen lassen. Dies machte aus Krummecks Sicht transparent, dass die Verwaltungen seine Anfragen äußerst stiefmütterlich behandelten. "Und deutschlandweit haben die Menschen die gleichen Probleme mit der Privilegierung."

 

Am Dienstag soll sich der Petitionsausschuss des Landtags mit der Bitte aus der Bürgerschaft befassen - und auch bald der Bundestag, wenn möglichst viele Bürger die Petition auf der Seite www.ber.de herunterladen, ausdrucken, unterzeichnen und dem Petitionsausschuss des Bundestages zukommen lassen. Bislang haben bereits allein bei einer Online-Petition mehr als 5000 Menschen unterschrieben. Die Zeichnung ist für jeden Bürger noch bis zum 1. April möglich.

 

 

 


 Die Begründung lautet u.a. wie folgt:

§ 35 BauGB - Abschaffung Privilegierte Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich !!!!

Petitionsausschuss Deutscher Bundestag - Petitions-ID 49690 Wortlaut der Petition: "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 35 BauGB entsprechend zu ändern, dass die Privilegierten Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich, die heute ohne Einbeziehung der durch die Baumaßnahmen betroffenen Bürger möglich sind, abgeschafft werden. Die Gemeindevertreter, und speziell die Bürger von Deutschland erhalten dadurch wieder das Mandat über "ihre Heimat" selbst bestimmen zu können. Es wird durch die Gesetzesänderung keine Rechtsvorteile für "Privilegierten Personen" mehr geben."

 


 

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