Der Klimawandel entscheidet darüber,
wie wir in Zukunft leben.
Die Biodiversitätskrise entscheidet darüber,
ob wir überleben.

 

 

DIE WELT: Macht der Infraschall von Windkraftanlagen krank?

Von Daniel Wetzel, Wirtschaftsredakteur, veröffentlicht am 01.03.2015

hier kommen Sie zu dem Artikel: www.welt.de/wirtschaft/energie/article137970641/Macht-der-Infraschall-von-Windkraftanlagen-krank.html

Auszüge aus dem Artikel:

Aus Angst vor Gesundheitsschäden durch Infraschall werden in Dänemark kaum noch Windenergie-Anlagen gebaut. Eine staatliche Untersuchung läuft. Deutsche Behörden spielen das Problem noch herunter.

Ehemaliger Umweltminister vertritt Windkraftgegner

"Du weißt gar nicht, was Du in Christiansborg angerichtet hast." Hans Christian Schmidt, Vorsitzender des Parlamentsausschusses für Land-Distrikte und Inseln, hat dem Staudengärtner Jensen zwei Stunden lang zugehört. Schmidt, Mitglied der Liberalen Partei (Venstre), ist ehemaliger Umweltminister Dänemarks und der einzige prominente Politiker, der bereit ist, die Probleme des Windkraftbooms im Kopenhagener Schloss Christiansborg, dem Sitz von Parlament und Regierung, zur Sprache zu bringen.

Dass sich sonst niemand mit der Branche anlegt, hat gute Gründe: Die Windturbinen-Industrie ist mit ihrem Umsatz von gut zehn Milliarden Euro ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der allein für fast vier Prozent der dänischen Exporte steht.

Wohl auch deshalb gingen die Anhörungen stets mit wenig greifbaren Ergebnissen zu Ende. Mit einer Ausnahme: Weil die Zahl der Anti-Windkraft-Gruppen rasch zunahm, gab die Regierung Ende 2013 eine Studie über mögliche Gesundheitsgefahren von Windkraftanlagen in Auftrag.

Dieser Forschungsauftrag hat weitreichende Folgen. Viele Kommunen, die in Dänemark die gesetzliche Planungshoheit haben, legten ihre Pläne für Windenergieprojekte auf Eis. Aus Rücksicht auf verunsicherte Bürger wollen sie erst dann wieder neue Windparks zulassen, wenn 2017 das Ergebnis der Studie über Windkraftgefahren vorliegt. Ein faktisches Ausbaumoratorium, das sich dänische Windkraftgegner als ersten großen Erfolg anrechnen. Als weiterer Erfolg gilt, dass die Regierung den Forschungsauftrag ausgerechnet an ein führendes Krebsforschungsinstitut vergab.

 Weiter steht in dem Artikel:

Das Umweltbundesamt (UBA) warnt andere Bundesländer deshalb davor, dem Beispiel Bayerns zu folgen. Wenn sich in ganz Deutschland ein pauschaler Abstand von zwei Kilometern zur Wohnbebauung durchsetzte, wäre nur noch Platz für Windturbinen mit einer Gesamtleistung von 36 Gigawatt. Da bereits genau diese Größenordnung installiert ist, müsste der Neubau von Windturbinen sofort gestoppt werden. Die Energiewende wäre am Ende.

UBA-Präsidentin Maria Krautzberger riet den Ländern deshalb, sie "sollten nicht den Fehler machen, durch überzogene Abstandsregeln den Ausbau der Windenergie als wichtige Säule der Energiewende zu gefährden".

Merkwürdig ist allerdings, dass das Umweltbundesamt in einer anderen Studie feststellt, dass die Indizien für gesundheitliche Gefahren von Infraschall-Emissionen ernst zu nehmen seien und dringend besser erforscht werden müssten.

Zwar stünden gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse noch aus. Doch habe sich erwiesen, "dass weitgehend auf den tieffrequenten Bereich konzentrierter Schall schon bei niedrigen Pegeln das mentale Wohlbefinden deutlich beeinträchtigen kann", heißt es in der "Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall", die von der Bergischen Universität Wuppertal im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt wurde.

Bei den registrierten Beschwerden aus der Bevölkerung gehörten "Geräuschemissionen von Windenergieanlagen zu den häufigsten Ursachen". Insbesondere die Art der Schallmessung, die vom Immissionsschutzgesetz vorgeschrieben wird, ignoriere die Wirkung von tiefen Frequenzen in Innenräumen völlig. Inzwischen hat das Umweltbundesamt eine Folgestudie ausgeschrieben, um mehr Licht in die Sache zu bringen.

Was soll man nun glauben? Einerseits fordert das Umweltbundesamt, die gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall weiter zu erforschen. Andererseits traut sich UBA-Präsidentin Krautzberger schon zu, von größeren Mindestabständen zwischen Windrädern und Wohnbebauung abzuraten, damit die Energiewende nicht gefährdet wird.

Dass die bislang für Windkraftanlagen geltenden Emissions-Richtlinien nicht mehr ausreichen, daran lässt die Infraschall-Studie des UBA keinen Zweifel. Weil Windkraftanlagen immer höher und leistungsstärker werden, müssten auch die Schallemissionen neu bewertet werden, und dies müsse dann auch den Infraschallbereich miteinschließen, fordert der Akustik-Experte Detlef Krahé, der die UBA-Studie federführend leitete: "Mit wachsender Höhe der Windenergieanlagen durchschneiden die Rotorblätter ein stärker variierendes Windprofil."

Man könne deshalb "nicht davon ausgehen, dass das Abstrahlungs- und Ausbreitungsmodell für kleinere Windenergieanlagen auf moderne, große Anlagen übertragbar ist."

Die Windkraftbranche argumentiert also auf wackeligem Fundament, wenn sie im Streit mit Anwohnern stets betont, sie halte doch alle bestehenden Grenzwerte ein: Denn die Grenzwerte selbst und die Methoden ihrer Messung werden inzwischen von regierungsamtlichen Gutachtern infrage gestellt, in Dänemark ebenso wie in Deutschland.

Info: Gesundheit und Windkraft in aktueller Übersicht

07.02.2015 - Eine nüchterne und wissenschaftlich basierte Übersicht zum Thema aus medizinischer Sicht gibt es in Form eines Positionspapieres vom Arbeitskreis 'Ärzte für Immissionsschutz'. Fazit: Es gibt ein Forschungsdefizit und zu wenige Erkenntnisse, ob Windkraft wirklich krank macht. Aber Gesundheitsschäden durch Windkraft werden als prinzipiell plausibel angesehen. Aus Vorsorgegründen ist der Windkraftausbau derzeit kritisch zu sehen, weitere Forschungen sind nötig. Das Lesen lohnt - Link (pdf, 20 Seiten) hier: http://aefis.de/images/Positionspapier_Grundlagen2.pdf

gez. Michael Altmoos. Quelle: www.aefis.de - Die Sachlage wird zusammengefasst und eingeordnet auch auf der Themenseite Windkraft von "Nahe der Natur": http://www.nahe-natur.com/Freinatur/Windkraft/

Umweltbundesamt: Die Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall ist veröffentlicht

Wir sehen uns mit den aktuell vom Umweltbundesamt veröffentlichten Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall in unserer Kritik an den möglichen gesundheitlichen Risiken durch Infraschall von Windkraftanlagen bestätigt.

In Deutschland, so die Studie, existieren nur sehr wenige wissenschaftliche Untersuchungen, die sich mit Infraschall beschäftigen. Die Studie zeigt insbesondere auf, dass aus Sicht des Umweltbundesamtes die in Deutschland angewendeten Gesetzesnormen und Messverfahren deutliche Defizite aufweisen und weiterentwickelt werden müssen.  

Für uns sind die Ergebnisse der Studie nicht überraschend. So auch nicht, dass aus Sicht des Umweltbundesamtes die Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen auch bei Windkraftanlagen weiterer Untersuchungen bedürfen. Leider wird es Jahre dauern, bis validierte und aussagekräftige Untersuchungen hierzu vorliegen. Für viele Menschen, die bereits heute unter den Wirkungen von Schall/Infraschall  leiden, ein unzumutbarer Zustand.  

Nun, nachdem der Bundesrat im Juli 2017 der EEG-Reform zustimmte, ist die Länderöffnungsklausel für Bayern und Sachsen angenommen. Diese beiden Länder können nun die Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnsiedlungen auf mindestens das 10-fache der Gesamthöhe der WEA erhöhen (10-H-Regelung).

Für viele Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz – insbesondere im Hunsrück - kommt diese Machbarkeitsstudie zu spät, denn sie müssen nun mit den viel zu niedrigen Abständen von Wohnhäusern zu Windkraftanlagen (unter 1000 Metern) leben.

Es zeigt sich aber durch die Machbarkeitsstudie erneut, dass die aktuellen Abstandsregelungen zur Wohnbebauung in Rheinland-Pfalz und im Saarland bei Windkraftanlagen angesichts gesundheitlicher Risiken, die nicht genau erforscht sind, damit unverantwortlich sind.  

Unsere Forderung, die Abstände auf mindestens das zehnfache der Gesamthöhe einer WEA (mindestens zwei Kilometer) zu erhöhen wurde implizit durch das Umweltbundesamt in ihrer Richtigkeit bestätigt. 

Die Studie kann abgerufen werden unter: www.umweltbundesamt.de/publikationen/machbarkeitsstudie-zu-wirkungen-von-infraschall

oder direkt als pdf heruntergeladen werden: Machbarkeitsstudie.pdf

Hier einige Auszüge aus der Studie:

In der vorliegenden Machbarkeitsstudie wurde der Stand des Wissens über die Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen, die Identifizierung von Infraschallquellen und die potentiellen Betroffenheiten in Deutschland durch Infraschall erarbeitet. Darüber hinaus wurde ein Studiendesign für eine Lärmwirkungsstudie über Infraschallimmissionen entwickelt. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurden Vorschläge für die Weiterentwicklung des Regelwerkes zum Immissionsschutz unterbreitet. Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen:

  • Aus der Literaturrecherche kann kein einheitliches Bild zur Ermittlung und Beurteilung von tieffrequenten Schallen abgeleitet werden. Insbesondere in Deutschland existieren nur wenige Untersuchungen, die sich mit Infraschall beschäftigen. Für weitere Vorhaben wurde eine Datenbank erstellt.

  • Für die akustische Identifizierung und Bewertung wurden Erhebungsinstrumente entwickelt, die eine erste akustische Beschreibung und Einordnung von potentiellen Infraschallquellen zulassen.

  • Die Befragungen der Immissionsschutzbehörden der Länder und die Auswertung von Internetkommunikationen zum Infraschall zeigen eine etwas höhere Belästigung im süddeutschen Raum. Dabei wurden vor allem Belästigungen durch raumlufttechnische Anlagen und Biogasanlagen genannt. In der behördlichen Praxis finden bei Konflikten mit Infraschall im Allgemeinen die TA Lärm und die DIN 45680 Anwendung.

  • Es wurde ein Studiendesign für eine interdisziplinäre Feldstudie entwickelt und die wesentlichen Befragungsinhalte und Quellen definiert.

  • Zur Bewertung des tieffrequenten Lärms (< 100 Hz) kann die DIN 45680 „Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft“ verwendet werden. Speziell zur Erfassung von Infraschallimmissionen (< 20 Hz) gibt es die internationale Norm ISO 7196 „Acoustics -- Frequency-weighting characteristic for infrasound measurements“. Die Forschungsarbeiten zeigen, dass diese Normen im Hinblick auf die Beurteilung von Infraschall Defizite aufweisen und deshalb weiterentwickelt werden sollten. Die derzeitige Überarbeitung der DIN 45680 weist einen Weg, wie Inkonsistenzen im tieffrequenten Bereich behoben werden können.

     

     

     

Impressionen

  • Hunsrück
    Hunsrück
  • Hunsrück vorher
    Hunsrück vorher
  • WIA und Landschaft
    WIA und Landschaft

Besucher

Heute21
Insgesamt143778

Aktuell sind 8 Gäste und keine Mitglieder online


Kubik-Rubik Joomla! Extensions

 

Bündnis Energiewende für Mensch & Natur

Kontakt | Impressum | Postanschrift: Thiergartenstraße 36a, 55496 Argenthal