Umweltbundesamt: Die Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall ist veröffentlicht

Wir sehen uns mit den aktuell vom Umweltbundesamt veröffentlichten Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall in unserer Kritik an den möglichen gesundheitlichen Risiken durch Infraschall von Windkraftanlagen bestätigt.

In Deutschland, so die Studie, existieren nur sehr wenige wissenschaftliche Untersuchungen, die sich mit Infraschall beschäftigen. Die Studie zeigt insbesondere auf, dass aus Sicht des Umweltbundesamtes die in Deutschland angewendeten Gesetzesnormen und Messverfahren deutliche Defizite aufweisen und weiterentwickelt werden müssen.  

Für uns sind die Ergebnisse der Studie nicht überraschend. So auch nicht, dass aus Sicht des Umweltbundesamtes die Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen auch bei Windkraftanlagen weiterer Untersuchungen bedürfen. Leider wird es Jahre dauern, bis validierte und aussagekräftige Untersuchungen hierzu vorliegen. Für viele Menschen, die bereits heute unter den Wirkungen von Schall/Infraschall  leiden, ein unzumutbarer Zustand.  

Nun, nachdem der Bundesrat im Juli 2017 der EEG-Reform zustimmte, ist die Länderöffnungsklausel für Bayern und Sachsen angenommen. Diese beiden Länder können nun die Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnsiedlungen auf mindestens das 10-fache der Gesamthöhe der WEA erhöhen (10-H-Regelung).

Für viele Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz – insbesondere im Hunsrück - kommt diese Machbarkeitsstudie zu spät, denn sie müssen nun mit den viel zu niedrigen Abständen von Wohnhäusern zu Windkraftanlagen (unter 1000 Metern) leben.

Es zeigt sich aber durch die Machbarkeitsstudie erneut, dass die aktuellen Abstandsregelungen zur Wohnbebauung in Rheinland-Pfalz und im Saarland bei Windkraftanlagen angesichts gesundheitlicher Risiken, die nicht genau erforscht sind, damit unverantwortlich sind.  

Unsere Forderung, die Abstände auf mindestens das zehnfache der Gesamthöhe einer WEA (mindestens zwei Kilometer) zu erhöhen wurde implizit durch das Umweltbundesamt in ihrer Richtigkeit bestätigt. 

Die Studie kann abgerufen werden unter: www.umweltbundesamt.de/publikationen/machbarkeitsstudie-zu-wirkungen-von-infraschall

oder direkt als pdf heruntergeladen werden: Machbarkeitsstudie.pdf

Hier einige Auszüge aus der Studie:

In der vorliegenden Machbarkeitsstudie wurde der Stand des Wissens über die Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen, die Identifizierung von Infraschallquellen und die potentiellen Betroffenheiten in Deutschland durch Infraschall erarbeitet. Darüber hinaus wurde ein Studiendesign für eine Lärmwirkungsstudie über Infraschallimmissionen entwickelt. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurden Vorschläge für die Weiterentwicklung des Regelwerkes zum Immissionsschutz unterbreitet. Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen:

  • Aus der Literaturrecherche kann kein einheitliches Bild zur Ermittlung und Beurteilung von tieffrequenten Schallen abgeleitet werden. Insbesondere in Deutschland existieren nur wenige Untersuchungen, die sich mit Infraschall beschäftigen. Für weitere Vorhaben wurde eine Datenbank erstellt.

  • Für die akustische Identifizierung und Bewertung wurden Erhebungsinstrumente entwickelt, die eine erste akustische Beschreibung und Einordnung von potentiellen Infraschallquellen zulassen.

  • Die Befragungen der Immissionsschutzbehörden der Länder und die Auswertung von Internetkommunikationen zum Infraschall zeigen eine etwas höhere Belästigung im süddeutschen Raum. Dabei wurden vor allem Belästigungen durch raumlufttechnische Anlagen und Biogasanlagen genannt. In der behördlichen Praxis finden bei Konflikten mit Infraschall im Allgemeinen die TA Lärm und die DIN 45680 Anwendung.

  • Es wurde ein Studiendesign für eine interdisziplinäre Feldstudie entwickelt und die wesentlichen Befragungsinhalte und Quellen definiert.

  • Zur Bewertung des tieffrequenten Lärms (< 100 Hz) kann die DIN 45680 „Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft“ verwendet werden. Speziell zur Erfassung von Infraschallimmissionen (< 20 Hz) gibt es die internationale Norm ISO 7196 „Acoustics -- Frequency-weighting characteristic for infrasound measurements“. Die Forschungsarbeiten zeigen, dass diese Normen im Hinblick auf die Beurteilung von Infraschall Defizite aufweisen und deshalb weiterentwickelt werden sollten. Die derzeitige Überarbeitung der DIN 45680 weist einen Weg, wie Inkonsistenzen im tieffrequenten Bereich behoben werden können.