Der Klimawandel entscheidet darüber,
wie wir in Zukunft leben.
Die Biodiversitätskrise entscheidet darüber,
ob wir überleben.

 

 

Sind Windkraftanlagen in Natura 2000-Gebieten zulässig?

In Rheinland-Pfalz ist es zulässig, Windkraftanlagen in Natura 2000-Gebieten zu errichten. Allerdings ist die Frage, ob dies rechtlich wirklich zulässig ist, noch nicht abschließend geklärt, denn diese Schutzgebiete betreffen sowohl Bundes- als auch Europarecht.

Weiterlesen: 17.12.2013 WKA in Natura 2000-Gebieten

Umweltinformationsrecht - Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 27.Nov. 2015

Jeder Bürger hat ein Recht auf Umweltinformationen ohne Angaben von Gründen . Für die Bürger wird der Zugang zu Umweltinformationen verbessert.

Link zum Gesetzestext                   

Bei Problemen mit der Behörde, die unter Umständen die Herausgabe von Informationen verweigert, wenden sie sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Herrn Prof. Dr. Kugelmann und seine Mitarbeiter.
Postanschrift: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 3040, 55020 Mainz.
Die Bearbeitung dort ist kostenlos.

 

 

 

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